die Führerscheinklassen
folgende Klassen bilden wir aus:
Klasse | Fahrzeug | Bemerkung | Mindestalter |
Zweirädrige Kleinkrafträder mit: Verbrennungsmotor Elektromotor Dreirädrige Kleinkrafträder mit: Fremdzündungsmotoren Diesel- / Elektromotor Vierrädrige Leicht-Kfz mit: Fremdzündungsmotoren Diesel- / Elektromotor |
Einschluss: keine Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S |
16 Jahre | |
Krafträder mit: max. 0,1 kW/kg Dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern: |
Einschluss: AM Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jhren entfällt |
16 Jahre | |
Krafträder mit: max. 0,2 kW/kg |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1 |
18 Jahre | |
Krafträder mit: Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit |
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich Einschluss: AM, A1, A2 |
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A 21 Jahre für tdikes 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb |
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Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit:
Anhängerregelung: |
Einschluss: AM, L Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung |
18 Jahre 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17) |
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Kfz der Klasse B mit Anhänger mit: |
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich | vgl. Klasse B | |
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit |
Vorbesitz: B Keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein! |
vgl. Klasse B |